Tagesfamilie Penzberg

Qualifizierte Kindertagespflege in familiärer Kleingruppe

Herzlich Willkommen in unserer Kindertagespflege in Penzberg

Unsere Kindertagespflege in Penzberg bietet Betreuungsmöglichkeiten für bis zu 5 Tageskinder. Durch die kleine Gruppengröße können wir Ihr Kind intensiv betreuen und es individuell fördern. Wir nehmen Kinder ab einem Alter von 12 Monaten auf.

Unsere Räume und unsere Außenbereiche sind kindgerecht ausgestattet und bieten Platz für vielfältige Entdeckungen. 

Die Öffnungszeiten sind: 

Mo - Do von 8:30 bis 15:30,  Fr von 8:30 bis 12:30 und nach Vereinbarung.

Wir sind mit viel Freude und Engagement tätig. Jeden Tag begleiten wir die Kinder in ihrer Entwicklung, unternehmen viele tolle Sachen, spielen, singen, basteln und haben Freude miteinander.

Wir verbringen täglich viel Zeit an der frischen Luft in unserem Garten und der näheren Umgebung.

Was macht die Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern so besonders?

Die Kindertagespflege ist- wie die Kita auch- ein offizielles Angebot der Kinderbetreuung. Durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt) erfolgt die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung. Die Maßgabe für die Kinderbetreuung durch die qualifizierten Tagesmütter / Tagesväter ist dabei der Bayrische Bildungs- und Erziehungsplan. In einem partnerschaftlichen Verhältnis kontrolliert das Jugendamt die Kindertagespflegestellen, koordiniert Weiterbildungen und ist auch Ansprechpartner für Fragen der Eltern.

Die Kindertagespflege setzt auf kleine Gruppengrößen, was aus pädagogischer Sicht für den Entwicklungsprozess für Kinder unter Jahren, ideal ist. Tagesmütter und Tagesväter haben dadurch ausreichend Kapazitäten intensiv und individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen. Wir bieten einen beständigen Rahmen mit konstanten Bezugspersonen für Ihr Kind.

Die Kosten für die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern und Tagesvätern sind vergleichbar mit den Kosten für die Betreuung in der Kita. Eltern haben in der öffentlich geförderten Kinderbetreuung einen Eigenanteil zu bezahlen, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet.

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